Hat es Sie auch erwischt?
Abmahnung wegen Google Fonts erhalten?
In den letzten Monaten wurden zehntausendfach Abmahnschreiben von fragwürdigen Anwaltskanzleien verschickt. Diese richten sich gezielt an Webseitenbetreiber, die auf ihren Online Auftritten Google Fonts Schriftarten nutzen. Nun kann man von diesen Schreiben halten, was man möchte. Wir empfehlen unseren Kunden hier zunächst die Ruhe zu bewahren und in schriftlicher Form Widerspruch einzulegen, wie es auch diverse IT Kanzleien empfehlen.
Grundsätzlich besteht das Problem der nicht DSGVO konformen Nutzung der Google Fonts weiterhin, denn beim Laden der Schriftarten werden auch Nutzerdaten an die Google Server übertragen. Deshalb sollten Sie hier handeln und extern geladene Google Fon von Ihrer Webseite entfernen lassen.
Wir helfen Ihnen dabei
Google Fonts lokal einbinden
Um Google Fonts Schriftarten DSGVO konform zu nutzen, müssen diese lokal auf Ihrem Server abgelegt und in die Webseite eingebunden sein. Hierfür müssen alle verwendeten Schriftarten in entsprechenden webfähigen Dateiformaten heruntergeladen werden und anschließend auf Ihren Server geladen werden. Die lokalen Schriften werden nun innerhalb einer CSS Datei verfügbar gemacht. Abschließend sollte das Laden der externen Google Fonts unterbunden werden. Oft passiert dies durch verwendete Templates oder Plugins.
Diese Aufgaben können wir gerne für Sie übernehmen.
Hat es Sie auch erwischt?
Weitere Checkups für Ihre Webseite
Ist Ihre Webseite abgesehen der Google Fonts auf dem Stand der Dinge?
Gern überprüfen wir Ihre Seite auf DSGVO Konformität und ergreifen anschließend alle nötigen Überarbeitungsmaßnahmen. Auch optimieren wir Ihren Online Auftritt in Sachen Geschwindigkeit, Auffindbarkeit in Suchmaschinen und der Darstellung auf mobilen Endgeräten.
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